Unterhaltspflicht??

Allgemeines Scheidungskinder Forum - Dies ist eine virtuelle Selbsthilfegruppe für Kinder und Eltern in allen Fragen rund um Trennung und deren Folgen.
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Silvia
Eintagsfliege
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Registriert: 23. Dezember 2003 20:54

Unterhaltspflicht??

Beitrag von Silvia »

Ich habe mal eine Frage, ich habe zwei Kinder mit meinem geschiedenen Ehemann, bisher haben beide bei mir gelebt. Doch jetzt zieht meine 17 jährige zu ihrem Vater. Kann er einfach die Unterhaltszahlungen für beide Kinder einstellen, nur weil jetzt die Große bei ihm lebt? Er sagt, er sei beim Jugendamt gewesen und die meinten zu ihm er brauche nicht mehr Unterhalt zahlen und die Hälfte des Kindergeldes würde ihm auch zustehen. Ich frage mich stimmt das, obwohl er doppelt soviel verdient wie ich?
Laura
Forumsexperte
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Wohnort: München

Re: Unterhaltspflicht??

Beitrag von Laura »

Hallo Silvia,

willkommen im Forum!

So ganz stimmt das nicht. Für das Kind, das bei Dir lebt, muß er Unterhalt zahlen, für das, das bei ihm lebt, mußt Du Unterhalt zahlen. Wie hoch der jeweils ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des jeweils Zahlungspflichtigen.

Da es Quatsch ist, daß jeder dem anderen was überweist, kann man die Zahlungen dann natürlich miteinander verrechen. Nachdem aber kaum zu erwarten ist, daß beide Zahlungen genau gleich hoch ausfallen, ist damit zu rechnen, daß einer dem anderen, in diesem Fall wohl er Dir, die Differenz, die sich nach der Verrechnung ergibt, auszahlen muß.

Die Hälfte des Kindergeldes steht ihm auf jeden Fall zu und zwar für beide Kinder, es sei denn, Ihr habt in Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Ich hoffe, daß das jetzt einigermaßen verständlich rüber gekommen ist, wenn nicht, frag einfach noch mal nach.
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Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
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Maxima
Mittagspausentipper
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Beiträge: 83
Registriert: 15. September 2003 09:09

Re: Unterhaltspflicht??

Beitrag von Maxima »

Hallo Silvia
Mach es doch wie meine Mutter...damals, als ich mit 16 Jahren zu meinem Vater zurückging, zahlte sie meinem Vater auch keinen Unterhalt mehr für mich, sondern gab mir vielmehr einen Brief mit, in welchem stand, dass mein Vater mir den Unterhalt für mich von meinem Lehrlingslohn abziehen soll.....!
Liebe Grüsse an dich....und bedenke, es ist nicht für dich, sondern für dein Kind

Maxima
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Hammer
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Beiträge: 2252
Registriert: 10. April 2003 08:11

Re: Unterhaltspflicht??

Beitrag von Hammer »

Hallo Silvia

Ich finde Unterhalt ist ein schwieriges Thema weil das bei jedem anders aussieht.
Schon dem Einkommen wegen ob dir da nun welcher zusteht oder nicht und in
welcher Höhe ist schwer zu beurteilen da wir eure finanzielle Situation nicht
kennen.Frag doch selbst beim JA nach,wenn dein Ex recht hat müßtest du die
gleiche Antwort bekommen.Da sich Unterhalt nach dem Verdienst richtet glaube ich
nicht das du nichts mehr bekommst.Allerdings steht ihm die Hälfte vom Kindergeld
zu.Wenn du nicht zum JA willst bleibt dir nur der Weg zum Anwalt um dich da nach
deinen Rechten zu erkundigen.

Alles Liebe
hammer
Kinder sind nicht unser Eigentum,
wir haben "nur" das Glück sie auf
IHREM WEG zu begleiten.
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