Familienpsychologisches Gutachten im Umgangsverfahren
Verfasst: 14. März 2010 16:56
Mein Noch-Mann hat ein familienpsychologisches Gutachten beantragt, dem die Richterin zugestimmt hat mit der Begründung, dass ja alle Beteiligten im Gerichtsverfahren Juristen seien und sich daher nur schwierig eine Meinung bilden könnten im Umgangsverfahren. Ich bin wegen dieses Gutachtens wahnsinnig sauer auf den Vater meiner Kinder, denn er betont immerzu, dass es ihm nur um das Wohl der Kinder ginge – und nun möchte er anhand dieses Gutachtens wohl endlich und „wirklich“ herausfinden, was die Kinder eigentlich wollen. Die Kinder wurden allerdings schon mehrfach von einer Verfahrenspflegerin befragt, die auch ein Schriftstück verfasst hatte, in dem sie schrieb, dass die Kinder nun endlich aus dem Konflikt der Eltern herausgeholt werden müssten. Bei ihrem letzten Besuch weigerte sich unser Sohn (9 Jahre alt) auf irgendwelche Fragen der Verfahrenspflegerin zu antworten, unsere Tochter (5 Jahre alt) ließ sie zwar in ihr Zimmer, ignorierte jedoch jegliche Fragen den Umgang betreffend.
Hat jemand von euch Erfahrung mit einem psychologischen Gutachten? Worauf sollte man achten? Wie lange dauert das im Durchschnitt? Wie soll ich es meinen Kindern beibringen, dass sie erneut befragt werden – und zwar schon wieder von einer neuen unbekannten Person?
Und warum stimmt die Richterin diesem Gutachten zu, in das wieder die Kinder einbezogen werden, wo sich doch die Eltern einig werden sollten wegen Umgang? Ich kann total gut nachvollziehen, dass sich die beiden bei der Verfahrenspflegerin geweigert haben, etwas zu sagen. Sie wissen natürlich, dass wir als Eltern unterschiedlicher Meinung sind wegen des Umgangs – und sie wollen einfach nicht Partei ergreifen müssen. Danke für eure Meinungen!
Frustrierte Grüsse,
Myriam
Hat jemand von euch Erfahrung mit einem psychologischen Gutachten? Worauf sollte man achten? Wie lange dauert das im Durchschnitt? Wie soll ich es meinen Kindern beibringen, dass sie erneut befragt werden – und zwar schon wieder von einer neuen unbekannten Person?
Und warum stimmt die Richterin diesem Gutachten zu, in das wieder die Kinder einbezogen werden, wo sich doch die Eltern einig werden sollten wegen Umgang? Ich kann total gut nachvollziehen, dass sich die beiden bei der Verfahrenspflegerin geweigert haben, etwas zu sagen. Sie wissen natürlich, dass wir als Eltern unterschiedlicher Meinung sind wegen des Umgangs – und sie wollen einfach nicht Partei ergreifen müssen. Danke für eure Meinungen!
Frustrierte Grüsse,
Myriam