Auskunft über Einkommenssituation

Allgemeines Scheidungskinder Forum - Dies ist eine virtuelle Selbsthilfegruppe für Kinder und Eltern in allen Fragen rund um Trennung und deren Folgen.
Antworten
yoyue
Forumslehrling
Forumslehrling
Beiträge: 23
Registriert: 8. Juni 2009 08:02

Auskunft über Einkommenssituation

Beitrag von yoyue »

Hallo liebe Gemeinde,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin.

Ich habe meinen geschiedenen Mann - entsprechend der Broschüre vom Jugendamt - aufgefordert mir seine Gehaltsunterlagen der letzten 12 Monate zukommen zu lassen. Er lehnt dies ab. Er zahlt was er mit seinem Anwalt festgelegt hat und da ich es erstmal nicht besser wußte, habe ich es auch erstmal aktzeptiert. Er arbeitet im öffentlichen Dienst. Nun teilte mir die Dame vom Jugendamt mit, dass sie auch keine Möglichkeit habe die Unterlagen anzufordern. Sie könnte den Arbeitgeber zwar anschreiben, dieser wüßte aber, dass er aus datenschutztechnischen Gründen nicht zur Auskunft verpflichtet ist und dies dann ziemlich sicher auch nicht tun wird. Er ist in privater Insolvenz - ich weiß nicht ob das für die Sache von belang ist.

Weiß jemand einen Rat?
Benutzeravatar
Buecherfalke
Mittagspausentipper
Mittagspausentipper
Beiträge: 99
Registriert: 29. Oktober 2006 15:32

Re: Auskunft über Einkommenssituation

Beitrag von Buecherfalke »

Hallo yoyue.
Hast du es schon über einen Anwalt probiert? Soweit ich weiß, muss das Einkommen offen gelegt werden, wenn man von ihm aufgefordert wird. Da er in Insolvenz ist, gibt es höchstwahrscheinlich einen Höchstsatz an Selbstbehalt, den er für sich behalten darf. Bin mir aber nicht 100%ig sicher. Mal sehen, was die anderen meinen.

Gruß, Bücherfalke
Deine Heimat ist da,
wo deine Wurzeln sind.
Deine Liebe ist dort,
wo dein Herz ist.
Knuddel
Eintagsfliege
Eintagsfliege
Beiträge: 3
Registriert: 7. März 2010 15:20

Re: Auskunft über Einkommenssituation

Beitrag von Knuddel »

Hallo yoyue,

also ich habe mein Einkommen von den letzten 12 Monaten offenlegen müssen. Ihr gegenüber habe ich natürlich nichts gesagt bis dann halt ein Anwaltsschreiben kam und ich eine Frist bekommen habe. Dieser Aufforderung bin ich dann nach Absprache mit meiner Anwältin nachgekommen.

Über ein zuständiges Landratsamt habe ich dann auch noch einen dynamischen Unterhaltstitel für den Unterhalt meines Sohnes geholt. Dieser Titel ist im Falle einer Nichtzahlung sofort vom Gehalt Pfändbar.

Wie es allerdings während einer Privat-Insovlenz aussieht, kann ich dir auch nicht sagen. Hat er überhaupt ein Einkommen? Wohl eher nicht - oder? Somit wäre er zu einem mindest Unterhalt von 317,- Euro minus hälftige Kindergeld also 225,- Euro verpflichtet. Kann er dies auch nicht zahlen, da er absolut Zahlungsunfähig ist, so kann man (glaube ich zumindest) über das Sozialamt den Unterhalt einfordern, welche ihn dir erst einmal auszahlen und sobald deine Ex wieder arbeiten geht er dies an das Sozialamt zurück bezahlen muss.

Ich bin kein Experte und möchte mich auf das o.g. nicht 100%ig festlegen....



Gruß Knuddel
yoyue
Forumslehrling
Forumslehrling
Beiträge: 23
Registriert: 8. Juni 2009 08:02

Re: Auskunft über Einkommenssituation

Beitrag von yoyue »

Das Einkommen ist kein Problem - er ist Beamter im gehobenen Dienst. Ich wollte irgendwie den Anwalt umgehen, da das wieder zusätzlicher Aufwand ist und meiner bisher nicht so richtig begeistert mit meinen Belangen umging da ich Beratungshilfe und PKH bekomme.

Danke für Eure Ideen
peter 1965
Forumsprofi
Forumsprofi
Beiträge: 352
Registriert: 5. September 2005 23:28

Re: Auskunft über Einkommenssituation

Beitrag von peter 1965 »

Hallo,

Nach § 1605 I BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 gelten entsprechend. Gemäß § 1605 II BGB kann vor Ablauf von zwei Jahren Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Die §§ 1361 IV, 1580 BGB schreiben vor, dass getrennt lebende und geschiedenen Ehegatten einander ebenfalls zur Auskunft entsprechend § 1605 BGB verpflichtet sind.

So steht es im Gesetz in der Theorie, ich selbst als AE Vater warte aber seit ueber 10 Monaten auf Kindesunterhalt von der Mutter. Die Gerichte, in diesem Fall mein Gericht, lassen sich gerne bei Vaetern Zeit ... Aber ich bin geduldig.

Viel Glueck.
Peter
Antworten