Düsseldorfer Tabelle oder Dresdener Tabelle

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Knuddel
Eintagsfliege
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Beiträge: 3
Registriert: 7. März 2010 15:20

Düsseldorfer Tabelle oder Dresdener Tabelle

Beitrag von Knuddel »

Hallo alle miteinander,

ich bin jetzt seit ca. 5 Jahren getrennt lebend, seit ca. 3 Jahren geschieden und seit ca. 2 Jahren wieder glücklich verheiratet. Mit meiner jetzigen Ehefrau habe ich zwei Kinder 2 Jahre und 3 Wochen.
Mit meiner EX-Frau habe ich ein Kind 7 Jahre.

Sie wiederum hat auch einen neuen Partner (Selbstständig) und wohnt mit diesem zusammen.

Vor kurzem kann ein Schreiben von einem Amtsgericht, dass mich meine EX-Frau verklagt hat. Unter anderem ging es hierbei um den Unterhalt, Hortkosten und Nachhilfekosten.

Bis zur Geburt meines dritten Kindes habe ich jeden Monat 291,- Euro bezahlt. Mit der Geburt meines dritten Kindes habe ich den Unterhalt auf 272,- Euro gekürzt.

Da es in diesem "Unterhaltsstreit" um den sog. Unterhaltstitel ging, habe ich mir diesen umgehend von zuständigen Landratsamt ausstellen lassen und dem Amtsgericht zugesandt.
Es bestand schon immer ein Titel, jedoch war dieser nicht dynamisch und somit noch beim alten Mindestunterhalt von 199,- Euro festgeschrieben.
So, war dieses erste Problem schon einmal erledigt - habe nie eine Zahlung in den letzten 4,5 Jahren zu spät oder gar nicht bezahlt!!

Jetzt will meine EX noch Geld für die Hortkosten in der Schule. D.h., dass sie unseren Sohn in der Früh zur Schule bringt und dieser bis 16h oder 17h dort bleibt, damit sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. U.a. wird er bei den Hausaufgaben betreut und bekommt auch etwas zu Essen. Klage geht um ca. 33,- Euro im Monat.

Weiter hat er im Lesen und Schreiben große defizite und besucht hierfür zwei Mal die Woche eine Nachhilfegruppe. Dauer 1,5 Stunden. Klage geht um ca. 74,- Euro im Monat.

Grob gesagt will sie, dass das Kindsunterhalt bei 291,- Euro bleibt + 33,- Euro Hortkosten + 74,- Euro Nachhilfeunterricht = 398,- Euro monatlich!!!

Habe diesbezügliche eine Fachanwältin eingeschaltet, welche mich (hoffentlich gut) vertritt.

Jetzt hat meine Anwältin zu mir gesagt, dass in der Düsseldorfertabelle von zwei Unterhaltsberechtigten die Sprache ist, d.h., dass wenn ich drei Unterhaltsberechtigte habe ich automatisch eine Stufe herunter rutsche. In der Dresdener Tabelle wird aber wohl von drei Unterhaltsberechtigten gesprochen und somit würde ich keine Stufe herunter rutschen.

MEINE FRAGE: Welche Tabelle greift nun - Düsseldorfer Tabelle oder Dresdener Tabelle? Klar dort wo das Kind wohnt - Sachsen und somit Dresdener Tabelle - aber richtet sich diese nicht auch nach der Düsseldorfer Tabelle? Eine Anpassung hat ja wohl schon stattgefunden....

Zweite Frage: Da nach der Trennung meine Ex Richtung Chemnitz verzogen ist und ich bei Stuttgart wohne, habe ich immer einen sehr weiten Anfahrtsweg bzw. Heimreise. Da meine EX sieht es nicht für notwendig, dass sie mir ein Stück entgegen fährt. D.h. dann für mich, dass ich immer eine Strecke von ca. 1450 km fahren muss (holen und heim bringen). Gibt es hierzu vielleicht irgendeine gesetzliche Regelung?


Über Erfahrungsberichte oder Gerichtsurteile wäre ich sehr dankbar.


Grüßle Sven
Bolz
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Registriert: 11. September 2009 08:02

Re: Düsseldorfer Tabelle oder Dresdener Tabelle

Beitrag von Bolz »

Hallo Knuddel,

kennst Du das Forum www.isuv.de ? Dort sind viele Experten "unterwegs", die Dir sicher auch noch wichtige Antworten geben können. Oder Du nutzt dort mal die Suchfunktion, da ist bestimmt schon die ein oder andere Antwort enthalten.

Gruß
Bolz
Knuddel
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Beiträge: 3
Registriert: 7. März 2010 15:20

Re: Düsseldorfer Tabelle oder Dresdener Tabelle

Beitrag von Knuddel »

Hallo Bolz,

vielen Dank für deine Antwort - werde ich gleich mal testen.

Habe bereits herausgefunden, dass meine Anwältin eine Dresdener Tabelle vom 01.01.2010 hatte und ich habe einer neuere Version vom 01.04.2010 gefunden. Diese ist eigentlich wie die Düsseldorfer Tabelle - sprich, es wird von ZWEI Unterhaltsberechtigten gesprochen.


Vielen dank


Knuddel
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