Unterhaltsfrage bei Schulden

Allgemeines Scheidungskinder Forum - Dies ist eine virtuelle Selbsthilfegruppe für Kinder und Eltern in allen Fragen rund um Trennung und deren Folgen.
Antworten
rita
Schnelltipper
Schnelltipper
Beiträge: 111
Registriert: 7. Juni 2007 15:47

Unterhaltsfrage bei Schulden

Beitrag von rita »

Hallo,

weiß jemand von Euch, wie Folgendes geregelt ist?

Ein Ehepaar kauft eine fremdvermietete Eigentumswohnung, beide Eheleute unterschreiben. Sie lassen sich scheiden, danach findet der Verkauf der Eigentumswohnung statt, wobei diese mit einem Minus verkauft wird. Der noch offene Betrag wird an die Bank zurückgezahlt, die Schulden geteilt, jeder der ehem. Eheleute hat sich das Geld von den eigenen Eltern zur Rückzahlung an die Bank geliehen und steht nun bei den Eltern in der Kreide.
Der Expartner gibt bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder an, daß er für diesen "Kredit" bei seinen Eltern abzahle und dies somit vorab von seinem Netto- Einkommen abgezogen werden könne, der andere, weniger verdienende Ehepartner hat das Geld seinen Eltern längst zurückgezahlt.

Geht diese Abrechnung vom Nettoeinkommen ?
SoulOnFire
Mittagspausentipper
Mittagspausentipper
Beiträge: 40
Registriert: 9. November 2010 21:23

Re: Unterhaltsfrage bei Schulden

Beitrag von SoulOnFire »

Generell ist die Situation des Unterhalt zahlenden natürlich zu berücksichtigen. Gibt es in deinem beschriebenen Fall denn Nachweise über Einkommen, Schulden, Zahlungen an die Eltern usw? :lesen:

Das Thema hört sich so oder so sehr stressig an. :/:
sehrtraurig
Mittagspausentipper
Mittagspausentipper
Beiträge: 46
Registriert: 11. April 2008 11:44
Wohnort: In der Nähe von Oldenburg

Re: Unterhaltsfrage bei Schulden

Beitrag von sehrtraurig »

Hallo,

ob der andere, weniger verdienenden Elternteil, seinen Kredit schon getilgt hat oder nicht, ist in dieser Situation nicht relevant. Es geht hier nur um die Einkommenssituation des Unterhaltspflichtigen.

Bei der Rückzahlung des Kredits an die Eltern handelt es sich um ehebedingte Schulden. Mit diesen kann der unterhaltspflichtige Elternteil sein Nettoeinkommen (welches maßgeblich für die Höhe des zu leistenden Kindesunterhaltes ist) bereinigen.

Wichtig ist, dass es einen entsprechenden Vertrag geben muss. Weiterhin müssen die monatlichen Raten tatsächlich "fließen".

Ich hoffe, ich konnte helfen.

LG
downie
Kinder haben ein Anrecht auf Vater und Mutter!!!!

Diskutier niemals mit einem Idioten. Er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann mit seiner Erfahrung...
rita
Schnelltipper
Schnelltipper
Beiträge: 111
Registriert: 7. Juni 2007 15:47

Re: Unterhaltsfrage bei Schulden

Beitrag von rita »

Ich habe mich zu einem Beratungsgespräch bei einer RA entschlossen.

Es ist nun so, dass beide nach der Ehe ihre Schulden zu tragen haben bzw. hatten und entweder werden diese Tilgungsraten aus der Unterhaltsberechnung an die Kinder herausgelassen oder beide rechnen das vom Nettoeinkommen ab. Eine Ungleichbehandlung, einer darf und der andere nicht, weil der keinen Vertrag mit den Eltern hat und dummerweise schon alles zurückgezahlt hat, gilt nicht. ( Ergänzung: Ein Kind lebt bei der Mutter, eines beim Vater )
Downie: Vertrag schön und gut, aber der läßt sich doch auch schnell mal machen.....mit den Eltern :(
Antworten