Unterhalt

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papa
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Unterhalt

Beitrag von papa »

Hallo.

Ich bin Zurzeit ziemlich überfordert mit der ganzen Situation.

Hier eine kurze Einleitung.

Ich wurde im Jahre 2006 von meiner Exfrau verlassen und dann 2008 geschieden.
Sie zog etwa ein Jahr nach der Trennung zu Ihren heutigen Ehemann und nahm unsere Kinder mit. Schon damals hatte ich versucht, den Wegzug der Kinder zu verhindern, musste jedoch schnell feststellen, dass es für einen Vater nahezu unmöglich ist das ABR zu bekommen.

Mit meiner Exfrau wurde damals die Unterhaltszahlung für die Kinder mittels Notarvertrag festgelegt, die bereits unterhalb der DÜTab war. Inzwischen hat sich meine finanzielle Situation weiter verschlechtert (selbsständiger Kaufmann) und mir fällt es bereits seit geraumer Zeit schwer, den UNterhalt für die Kinder aufzubringen. Nun hat meine Exfrau einen Anwalt beauftragt. Ich habe meine Einkommenssituation offengelegt.
Mein Einkommen liegt 130,-- über dem Mindestbehalt.

Meine heutige Ehefrau hat ein relativ gutes Einkommen, jedoch ebenfalls ihre Verpflichtungen. Sie sorgt fast aussschließlich für unseren Lebensunterhalt.
Ich bestreite vom meinem Einkommen die Hypoteken, meine Geschäftsdarhehen und den Unterhalt für die Kinder.

Nun zu meinen Fragen:
Wieviel MUSS!! ich zahlen? (die bisherige Vereinbarung würde ich in jedem Fall aufrechterhalten)
Kann das Einkommen meiner Ehefrau herangezogen werden, bzw. in welcher Höhe?
Meine Fahrtkosten betragen ca. 200Euro pro Monat, um die Kinder regelmäßig "nach Hause" zu holen. Kann ich davon etwas anrechnen lassen?

Leider ist die Situation im Moment ziemlich verfahren.... :-(

Ich bin dankbar für einzwei Tipps....
Tamara22
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Wohnort: Frankfurt

Re: Unterhalt

Beitrag von Tamara22 »

Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

Das ist eine verzwickte Situation, die du da beschreibst und es scheint mir, dass so etwas häufiger vorkommt.
Leider kann ich dir in puncto Unterhalt keine Info's geben, da kenne ich mich nicht aus.
Ich denke du wirst noch Antwort erhalten ich wollte einfach schonmal hallo sagen.
Vielleicht findest du auch in einem der älteren Posts Anregungen dazu.

Liebe Grüße Tami
Change it, love it or leave it.
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Ansa
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Registriert: 14. August 2006 11:52

Re: Unterhalt

Beitrag von Ansa »

Guten Morgen Papa,

ds ist keine schöne Situation, denke ich..... Notarielle Verträge sind meist bindend, aber Festlegen von Unterhalt ist wider die guten Sitten - ich meine beinahe, der Notar hätte das nicht listen dürfen. Ich erinnere mich an meinen Notarvertrag, in dem mein Exmann forderte, das ich auf Unterhalt für mich verzichte und das uns der Notar erklärt hat, das ginge nicht, weil es eben, wider die guten Sitten sei.

Unterhalt ist ja auch anpassungsabhängig, d.h. abhängig vom Einkommen und wenn Du so ein niedriges Einkommen hast, dann kannst Du auch nicht den vollen Unterhalt bezahlen. Meistens wird die Höhe regelmässig überprüft und neu festgesetzt, häufig nach oben, aber ich finde es nur fair, wenn auch nach unten korrigiert wird.

Dir bleibt da wohl wenig übrig, als Dir einen Fachanwalt für Familienrecht zu suchen und ihm die Situation zu schildern. Es ist gut möglich, das Du nur die 130,- € zahlen musst, weil ich glaube, der Notarvertrag ist ungültig. Vielleicht reicht das ja als Argument für die Mutter Deiner Kinder?

Deine Frau kann nicht heran gezogen werden. Sie hat damit nichts zu tun, außer......... Du wirst Hartz IV Empfänger, dann fallt Ihr unter Bedarfsgemeinschaft und sie muss Dich versorgen. Ansonsten nicht. Ich glaub es gibt noch die Ausnahme, das sie soooo viel verdient, das sie Dir (den § gibts wirklich) 5 % ihres Einkommens zahlen müsste. Ich denk aber mal, davon seid Ihr weit entfernt.

Ich meine (das weiß ich aber nicht sicher) das Fahrten zum Kind oder für das Abholen für Hartz IV Empfänger (die ja wirklich nur knapp Geld zum Leben haben) ersetzt werden müssen, wie das bei Privatpersonen ist, kann ich Dir nicht sagen..... aber, eventuell ist das über Lohnsteuerjahresausgleich abzusetzen bzw. es schmälert Dein Einkommen noch einmal. Frag mal Deinen Steuerberater, der müsste das wissen.

Und, diejenigen bei denen das Kind lebt, leisten ihren Beitrag (sagt der Gesetzgeber) per Naturalleistung ab. D.h. die Leistungen der Mama werden gleich Deinen Zahlungen gesetzt und sie muss nichts dazu beitragen, finanziell sollte das so sein. Aber ich denke, sie wird eh von ihrem Geld das ein oder andere bezahlen, das geht kaum anders. Sobald das Kind 18 geworden ist, darf Mama (lt. Gesetzgeber (von dem ich immer annehme, das er keine Kinder hat und auch nie welche hatte - derweil sooon Schmarr`n)) alle versorgenden Leistungen einstellen und ist barunterhaltspflichtig. Und wir das in einer Familie funktionieren soll verschließt sich mir völlig, das aber nur nebenbei.

Dir liebe Grüße
Ansa

P.S. aber um wirklich sicher zu gehen, müsstest Du Dich da anwaltlich beraten lassen. Es gibt, für Menschen mit niedrigem Einkommen eine Beratungspflicht, das ist anzukündigen bei der Terminabsprache und jeder Anwalt muss solche Fälle annehmen (sind die Wartezeiten nur recht lang) die 10,- € kostet und, natürlich kannst Du Beihilfen beantragen falls es zu einer Klage kommt. Beihilfen werden ausschließlich dann gezahlt, wenn die Klage Aussucht auf Erfolg hat. Für mich ist das immer ein wichtiges Zeichen, keine Prozesskostenhilfe - keine Aussicht auf Erfolg. Dann sollte man das Klagen einfach lassen.
Sei zärtlich mit den Kindern, mitfühlend mit den Alten, nimm Anteil an denen, die sich anstrengen, sei sanftmütig mit den Schwachen und geduldig mit den Starken; denn eines Tages wirst Du dies alles gewesen sein. (nach C.W. Carver)
papa
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Registriert: 3. März 2011 20:51

Re: Unterhalt

Beitrag von papa »

Vielen Dank für eure Tipps.
Ich wollte immer den Rechststreit vermeiden und hatte auf ein freundschaftliches Verhältnis gehofft.
Es ist leider wie sooft.... Ich muss den Kopf hinhalten und hoffen, dass es nicht allzu weh tut....
Jetzt habe ich zu allem Übel auch noch die komplette Hol/Bringpflicht von ihr, bzw. durch ihren Ehemann auferlegt bekommen.
700+ KM für eine viel zu kurze Zeit mit meinen Kindern und das zwei mal im Monat....
Ich genieße jede Sekunden mit meinen Jungs und nehme den Aufwand in Kauf. Ich habe sie 40 Stunden pro Monat bei mir (die Schlafenszeit inbegriffen) und fahre dafür 12 Stunden.
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Ansa
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Re: Unterhalt

Beitrag von Ansa »

Guten Morgen Papa,

das mit der Hol- und Bringpflicht ist so eine Sache, so weit ich weiß, ist das tatsächlich so geregelt, das derjenige, zu dem die Kinder auf Besuch gehen (also, der getrennt lebende Elternteil) dafür Sorge zu tragen hat, sie zu holen und zu bringen. Nur deshalb, aufgrund dieser Regeleung, haben Hartz IV Empfänger das Recht, diese Kosten geltend zu machen.

Solange die Kinder klein sind, wird Dir das Fahren nicht erspart bleiben, ansonsten, wenn sie älter sind, können sie auch allein mit der Bahn reisen. Ich hab einen Kommilitonen, der arbeitet unentgetlich bei der Bahnhofsmission und begleitet hin und wieder Kinder auf den Wochenendreisen zu ihren Eltern..... da gibt es Möglichkeiten, erkundige Dich doch mal?

Gerichtliche Klärungen habe ich auch immer gescheut, aber am Ende waren sie es, die mir den Rücken frei gehalten haben. DAS ist so vereinbart und Punkt, das kann dann nicht mehr umgeworfen werden, mal eben einseitig verändert werden - manchmal ist das eine gute Lösung.

Dir liebe Grüße
Ansa
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