Entscheidungsrecht des Kindes nach Scheidung

Allgemeines Scheidungskinder Forum - Dies ist eine virtuelle Selbsthilfegruppe für Kinder und Eltern in allen Fragen rund um Trennung und deren Folgen.
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Myhra
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Entscheidungsrecht des Kindes nach Scheidung

Beitrag von Myhra »

Hallo ,

ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Wahlrecht des Kindes nach Scheidung.

Mein Mann hat aus erster Ehe eine Tochter - sie ist jetzt fast 8 Jahre alt. Die Scheidung war vor ca. 4 Jahren. Damals wurde das gemeinsame Sorgerecht festgelegt und dass die Tochter beider Mutter leben soll.
Inzwischen ist es aber so, dass die Tochter viel lieber bei uns - also bei ihrem Vater und mir -leben möchte.
Meine Frage nun - ab wann kann sie selbst entscheiden wo sie leben möchte und wie können wir das dann auch der Mutter gegenüber erklären. Muß so etwas über einen Anwalt laufen, falls die Mutter sich strikt gegen die Entscheidung des Kindes wehrt?

Hat jemand etwas ähnliches erlebt und kann uns bei dieser Sache helfen.

Vielen Dank für Tipps und sonstige Infos - auch Infoseiten wo wir entsprechendes nachschauen können.

Liebe Grüße


Myhra
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Hammer
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Re: Entscheidungsrecht des Kindes nach Scheidung

Beitrag von Hammer »

Hallo Myhra
Ein achtjähriges Kind wird durchaus nach seiner Meinung gefragt.
Je nach dem wie Euer Verhältnis zur Mutter ist solltet ihr sie
darauf ansprechen,um gemeinsam auch den Grund zu erfahren
warum sie bei euch wohnen will.Sollte die Mutter nicht zustimmen
bleibt nur der Weg zum Anwalt und die Entscheidung des Familien-
gerichts.Das klingt sicher nicht sehr aufbauend.
Hat sie sich den schon geäußert warum sie jetzt bei euch wohnen
möchte?Oft wird von Kindern das Wochenende beim Vater und der
Alltag bei der Mutter verglichen.Sie können aber noch nicht begreifen
das es beim Vater auch Alltag gibt,denn den bekommen sie in der
Regel ja nicht mit.
Alles Liebe
hammer
Kinder sind nicht unser Eigentum,
wir haben "nur" das Glück sie auf
IHREM WEG zu begleiten.
Myhra
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Re: Entscheidungsrecht des Kindes nach Scheidung

Beitrag von Myhra »

Myhra postete
Hallo ,

ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Wahlrecht des Kindes nach Scheidung.

Mein Mann hat aus erster Ehe eine Tochter - sie ist jetzt fast 8 Jahre alt. Die Scheidung war vor ca. 4 Jahren. Damals wurde das gemeinsame Sorgerecht festgelegt und dass die Tochter beider Mutter leben soll.
Inzwischen ist es aber so, dass die Tochter viel lieber bei uns - also bei ihrem Vater und mir -leben möchte.
Meine Frage nun - ab wann kann sie selbst entscheiden wo sie leben möchte und wie können wir das dann auch der Mutter gegenüber erklären. Muß so etwas über einen Anwalt laufen, falls die Mutter sich strikt gegen die Entscheidung des Kindes wehrt?

Hat jemand etwas ähnliches erlebt und kann uns bei dieser Sache helfen.

Vielen Dank für Tipps und sonstige Infos - auch Infoseiten wo wir entsprechendes nachschauen können.

Liebe Grüße


Myhra
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Re: Entscheidungsrecht des Kindes nach Scheidung

Beitrag von Myhra »

Hallo Hammer,

vielen Dank für deine Antwort.

Nun die Probleme mit ihrer Mutter sind vielfältiger Natur.

Seit der Scheidung hat sich das Verhältnis zwischen ihrer Mutter und meinem jetztigen Mann eher noch verschlechert - was die Kommunikation zwischen den beiden Elternteilen angeht. Wobei das Hauptproblem auf ihrer Seite besteht, da sie die Scheidung und Trennung und die neue Heirat nicht so gut verkraftet hat - wenn es auch damals ihr Wunsch war sich von meinem Mann zu trennen.

Sie ist dazu noch sehr launisch, hat viele psychische Probleme mit sich selbst und ihrer Umwelt und das bekommt das Kind natürlich inzwischen sehr gut mit. Z.B. müssen wir die kpl. Kleideraustattung mit zur Mutter mitbringen, wenn wir sie über`s Wochenende zwei Tage haben.das heißt von der Unterwäsche angefangen bis zur Jacke und Schuhen. Auch wird sie kpl. gebadet und die Haare gewaschen nach dem Wochenende mit uns.
Sie darf nichts von sich mitbringen und auch nichts von uns - was sie geschenkt bekommt z.B. zu Weihnachten, Ostern und Geburtstagen (auch was sie von anderen Personen aus unserem Bekanntenkreis bekommt) mit nach hause nehmen. Das will die Mutter nicht haben. Aus Abgrenzungsgründen warscheinlich nicht.

Die Erziehungsmethoden der Mutter sind sehr streng - d.heißt dass die Kleine auch nicht die meine Schwiegermutter besuchen darf - wenn dann nur nach vorheriger langwieriger Absprachen für 2 Stunden alle 8 Wochen. Und das obwohl die Kleine sehr gern bei ihrer Oma ist.
Wenn wir die Kleine abholen spricht sie außer guten Tag und auf wiedersehn nur das Nötigeste mit uns. Und das in einem sehr unfreundlichen Ton.

Außerdem reagiert sie immer äußerst unflexibel auf kurzfristige Änderungen wie z.B. ich hole die Tochter ab und nicht ihr Vater. (Was ab und zu aus beruflichen Gründen leider doch mal passiert)

Ja - es ist einfach so, dass sie halt so langsam aber sicher bemerkt, dass wir insgesamt ein lockeres, liebevolleres und familiäreres Umfeld haben, als sie das so bei ihrer Mutter kennt.

Im übrigen ist sie nicht nur die zwei Tage über das Wochenende bei uns, sondern natürlich aud die Hälfte der Zeit in den Ferien.
Und da haben wir dann auch Alltag, da wir den Urlaub nicht immer genau so einrichten können wie Ferien sind.
So sieht sie uns bzw. ihren Vater auch durchaus in Alltagssituationen in denen er weg ist - keine Zeit für sie hat und erst spät nachhause kommt.

Herzliche Grüße


Myhra
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Hammer
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Re: Entscheidungsrecht des Kindes nach Scheidung

Beitrag von Hammer »

Hallo Myhra
So sieht die Sache schon ganz anders aus.
Wie herzlos kann eine Mutter sein wenn das Kind die
Geschenke vom Vater nicht mit nach Hause bringen
darf? Bei der Sachlage würde ich einen Anwalt einschalten
und auch ein Gutachten beantragen.Da sie selbst den Wunsch
geäußert hat wäre auch der Weg zum JA nicht schlecht,ist aber
besser ihr geht dort nach dem Anwalt hin.
Leider haben Väter immer noch weniger Rechte als Mütter auch
wenn es offiziell anders lautet.
Es wird sicher nicht einfach aber ihr schafft das.
Alles Liebe
hammer
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