Hallo !
Auf Tamis Rat hin, poste ich meine Frage auch mal hier:
Weiss jemand darüber bescheid, ob es rechtlich möglich ist, in 2 Haushalten weiterhin ein Familienleben zu praktizieren?
In diesem Fall haben Mann und Frau festgestellt, dass sie sich blendend verstehen, wenn sie in 2 getrennten Wohnungen leben. Die Kinder würden wochenweise jeweils bei der Mutter oder dem Vater leben.
Ist das möglich? Auch in Bezug auf Steuer, Krankenkasse etc., da die Frau nicht arbeitet.
Danke schön!
Jo
Geht diese Lebensform rechtlich gesehen?
Re: Geht diese Lebensform rechtlich gesehen?
Hallo Jo,
leider habe ich keine Ahnung von solchen Sachen. Aber wie wäre es denn, wenn ihr einfach mal nachfragt, bei den zuständigen Stellen?
Ansonsten, gratuliere dazu.
Liebe Grüße,
Simi
leider habe ich keine Ahnung von solchen Sachen. Aber wie wäre es denn, wenn ihr einfach mal nachfragt, bei den zuständigen Stellen?
Ansonsten, gratuliere dazu.
Liebe Grüße,
Simi
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Re: Geht diese Lebensform rechtlich gesehen?
Hallo Jo,
herzlich willkommen hier von mir.
Ja, es ist möglich!
Ich wüßte allerdings gern, ob ihr euch richtig getrennt habt, oder aber nur räumlich.
Liebe Grüße
Rocki
herzlich willkommen hier von mir.
Ja, es ist möglich!
Ich wüßte allerdings gern, ob ihr euch richtig getrennt habt, oder aber nur räumlich.
Liebe Grüße
Rocki
Liebe ist das einzige, das nicht weniger wird, wenn wir es verschwenden