Kindergartenbeitrag

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winni
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Kindergartenbeitrag

Beitrag von winni »

Hallo Leute im Forum!

Ich habe da mal eine formale Frage, vielleicht kennt sich da ja jemand aus:

Der Ex meiner Partnerin möchte den Kindergartenbeitrag für seine Tochter, die bei uns lebt, übernehmen (was ja eigentlich gerne gesehen ist), da er von seinem Arbeitgeber irgendeinen Zuschuß dafür bekommt.

Allerdings möchte er seine Unterhaltszahlungen dann um diesen Betrag mindern und das kommt uns doch irgendwie komisch vor.

Kann er das? Ich meine schon einmal gelesen zu haben, daß Kindergartenbeitrag in besonderen Fällen sogar als Sonderbedarf geltend gemacht werden kann und dann noch zum Unterhalt drauf kommt?

Und auf der anderen Seite haben wir aber auch kein gutes Gefühl dabei: das Kind lebt hier bei uns, hat seinen Lebensmittelpunkt hier und ist nur jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater, von daher fühlt sich meine Partnerin wohler, wenn sie den Kinderbeitrag bezahlt und damit auch zu den Elternabenden geht und den Kontakt zum Kindergarten hält.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Winfried
Was tun Sie da? Nichts, ich lasse das Leben auf mich regnen.
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Hammer
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Re: Kindergartenbeitrag

Beitrag von Hammer »

Hi Winfried,

wirklich heikel die Sache.
Wie ist denn allgemein die Beziehung zum Ex?
Entspannt oder je nach Lage.

Um ganz sicher zu gehen solltet ihr euch fachlichen
Rat holen.
Oder beim JA nachfragen.
Wichtig ist sicher auch in wie weit der Arbeitgeber
den Beitrag bezuschußt.

Selbst wenn er den Beitrag bezahlt hat deine Fru trotzdem das Recht
an Elternabenden usw.teil zu nehmen.
Es gibt ja auch Fam.die vom JA unterstützt werden und das
entbindet weder von Rechten noch von Pflichten.

Alles Liebe
Dani
Kinder sind nicht unser Eigentum,
wir haben "nur" das Glück sie auf
IHREM WEG zu begleiten.
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winni
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Re: Kindergartenbeitrag

Beitrag von winni »

Hi Dani!

Ja, das ist wriklich ein heikles Thema, überhaupt ist diese ganze rechtliche
Geschichte recht zermürbend, ich hänge da zweifach mit drin:

auf der einen Seite muß ich für meine Ex-Frau und meine zwei Kinder Unterhalt
zahlen und mich hier auseinandersetzen, auf der anderen Seite helfe ich meiner
Frau bei der Durchsetzung ihrer (bzw. des Kindes) Ansprüche gegen den Erzeuger.
Also einmal als Unterhaltspflichtiger und einmal aus der Sicht des
Unterhaltsempfängers. Man wird da selber zum halben Rechtsanwalt.

So, jetzt zur Sache: Das Verhältnis zum Ex meiner Frau ist eher angespannt,
von dem finanziellen Vorteil, den er daraus ziehen wird, würde sie wahrscheinlich
nix oder wenig haben, es sei denn, er würde dann in der Düsseldorfer Tabelle
höher gestuft, aber das ist angesichts der Betragsspreizung eher unwahrscheinlich.

Wenn ich es bislang richtig nachgelesen habe, gehört der Kindergartenbeitrag
zu den Kosten, die durch den regelmäßigen Unterhalt mit abgedeckt sind.

Was Du schreibst mit dem Recht ist sicher richtig, aber der Typ ist eher so gestrickt, daß er denkt "wer die Musik bestellt, der zahlt auch und wer zahlt, bestimmt, was gespielt wird".
Außerdem geht's eh nur noch um ein Jahr, dann kommt sie in die Schule,
aus meiner sicht lohnt sich der ganze Aufriß nicht.

Schönes WE

Winfried
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Hammer
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Re: Kindergartenbeitrag

Beitrag von Hammer »

Hi Winni,

das macht die Sache nicht viel einfacher.
Aber nach dem was du schreibst würde ich alles beim
alten belassen.
Zum einen macht es wirklich wenig Sinn da es sich nur um ein Jahr handelt
und zum anderen umgeht ihr somit auch den
Auseinandersetzungen mit ihm.

Wenn er es anders will dann muß er sich darum
kümmern.

Leider ist ein anständiges Gespräch mit dem Ex
sehr selten möglich,davon könnte ich auch ein Lied
singen.
Aber bei meinem Geplärr lass ich es wohl besser.

Alles Liebe und auch dir ein schönes WE
Dani
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Else
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Re: Kindergartenbeitrag

Beitrag von Else »

Hallo winni,
der Ex deiner Frau bekommt keinen Zuschuss für den Kindergartenbetrag, sondern er bekommt ihn komplett vom Arbeitgeber bezahlt und das Geld ist steuerfrei. Meines Wissens kann er den Unterhalt um den Kindergartenbetrag schmälern.Wenn aber das Kind in die Schule kommt, solltet ihr den Unterhalt auf jeden Fall neu berechnen lassen.
Liebe Grüße Else
"Man muß nur warten können..."
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winni
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Re: Kindergartenbeitrag

Beitrag von winni »

Hallo Else! Woher weißt Du das? Uns hat er jedenfalls geschrieben, daß er einen Zuschuß bekommt. Uns ist es lieber, es bleibt, wie es war, zumal es ja eh nur noch für ein Jahr ist.
Die nächste Neuberechnung steht übrigens im Sommer an, wenn sich die Düsseldorfer Tabelle mal wieder ändert (alle zwei Jahre). Da muß man echt immer am Ball bleiben, aber wem sage ich das.

Liebe Grüße

Winfried
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Rockingmom
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Re: Kindergartenbeitrag

Beitrag von Rockingmom »

Hey Winni,

bin selbst getrenntlebende Mutter eines 5-jährigen.
Und ich find´s echt toll, daß du als "Stief" dich so engagierst. Hut ab.

Also ich kenn mich mit den Zuschüssen vom Arbeitgeber,Steuern etc. nicht so gut aus.
Aber Elternbeitrag ist normalerweise das, was man an die Stadt- oder Kreisverwaltung bezahlt, und zwar dafür, daß diese die Kindergärten "verwaltet". Mehr tun die für das Geld leider nicht :(
Bei privaten Trägern, also Vereinen (wie bei unserer KiTa) kommen zu den Gebühren an die Stadt noch die Vereinsbeiträge hinzu. Aber ich nehme mal an, daß es darum nicht geht, oder?

Und ich weiß ganz sicher:
Nur dadurch, daß ER den Elternbeitrag zahlt, wird er nicht mehr Einfluß auf das alltägliche Leben oder Entscheidungen im Kindergarten erlangen.
Da spielt nämlich nur der Elternteil eine Rolle, der mit dem Kind zusammenlebt.
Da würde ich mir also keine Sorgen machen.

Aber wenn ihr das ohnehin wollt, laßt doch alles beim alten und wartet mal den
Schuleintritt ab.
Zumal es deiner Partnerin doch unterm Strich sowieso nichts bringt.
Ich drück euch die Daumen, daß das Verhältnis sich bessert.
Schon allein im Interessse der Kleinen
Liebe Grüße von
Rocki
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Else
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Re: Kindergartenbeitrag

Beitrag von Else »

Hallo winni,
Mein Ex hat eine eigene Firma, in der ich mitgearbeitet habe. Wir haben unserem Mitarbeiter an Stelle einer Gehaltserhöhung den Kindergartenbeitrag gezahlt. Davon ging keine Steuer ab und er hatte somit mehr davon als von einer Lohnerhöhung.
Gruß Else
"Man muß nur warten können..."
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