Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Der Treffpunk für Alleinerziehende und Patchworkfamilien. Hier können Erfahrungen und Sorgen ausgetauscht werden.
Antworten
Bine40
Schnelltipper
Schnelltipper
Beiträge: 168
Registriert: 13. Oktober 2006 14:51
Wohnort: in der Nähe von Dortmund

Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Bine40 »

Hallo ihr Lieben!

Melde mich mal wieder zurück, war jetzt lange in der Reha - nun geht es etwas besser und gleich
ist wieder was passiert, wo ich nicht weiss, - ist das so richtig?

Das Problem:
Die Ex hat eine Beistandschaft beim JA wg. Unterhalt gestellt, alles soweit ok - Berechnung etc.
Nun ist der Große 18 geworden, wir haben vor Wochen darauf hingewiesen - der Unterhalt ändert sich.
Ja, sie habe ja eine Einladung vom JA, sie würde jedoch ohne den Großen dorthin gehen - so weit auch ok.
Und nun kommt nix mehr - weder von ihr noch vom JA noch vom Großen.

Meine Frage - an wen zahlt mein Mann jetzt den Unterhalt? An den Großen? Oder ans JA? - Wir sind da etwas
verwirrt, da mein Mann sich nicht später von seinem Sohn vorhalten lassen möchte - DU hast ja an Mama gezahlt
und nicht an mich, obwohl ich 18 bin!
Wir haben auch keine Bankverbindung von ihm, unser Gedanke ist, ihm das Geld bar in die Hand zu geben -
natürlich mit unterschriebener Quittung - mit der Bitte, sich darum zu kümmern, wieviel er nun bekommt
und auf welches Konto.

Was haltet ihr von der Lösung?

Übrigens ist das Verhältnis zu dem Großen sehr schlecht - Beispiel: mein Mann hat an seinem 18. Geburtstag angerufen und wollte gratulieren, LG von Ex dran, sagte zum Großen Papa sei dran, Antwort: ich kann jetzt nicht, LG: entweder drückst
du ihn weg oder nimmst an - dann hat er sich einiges "aus der Nase ziehen lassen", eine Einladung für den Vater erfolgte
nicht.
Es hat ihn sehr verletzt, auch dabei ausgeschlossen zu sein, meine Kinder haben ihn dann getröstet und meine
Große hat ihm gesagt, dass sie sich keinen besseren Vater wünschen könnte - da hat er dann geweint...


Liebe Grüße

Bine
Wenn Gott Dir eine Tür zuschlägt, öffnet er Dir ein Fenster.
Benutzeravatar
Muckelmaus
Inventar
Inventar
Beiträge: 1717
Registriert: 26. Januar 2005 02:02
Wohnort: in der Nähe von Köln

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Muckelmaus »

Hallo Bine!

Schön, dass du wieder da bist. :)

Kann dein Mann sich die Bankverbindung seines Sohnes nicht erfragen? So könnte er den Unterhalt doch regelmässig überweisen, was die einfachste Lösung wäre.
Ansonsten bleibt ja nur die Barzahlung gegen Quittung.
Natürlich sollte sich sein Sohn selbst mal dazu äußern, wieviel Unterhalt ihm denn nun zusteht. Er ist alt genug, sich darum zu kümmern. Vielleicht hat dein Mann eine Möglichkeit, seinen Sohn schriftlich dazu aufzufordern.

Liebe Grüße
Muckel

Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist
Benutzeravatar
Gerda
Moderator
Moderator
Beiträge: 3315
Registriert: 7. Juni 2005 22:06

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Gerda »

Liebe Bine,

ich wußte gar nicht, dass du in einer Reha warst. schön, dass es etwas besser geht!

Ich finde es gut, so wie Ihr es ausgedacht habt. Obwohl dein Mann ja auch selbst beim Jugendamt anrufen kann und fragen kann, was er zahlen muß. Oder selbst die Düsseldorfer Tabelle angucken kann. Ich glaube, das wäre schön für den Sohn, zu merken, Papa hat sich darum gekümmert.

Wie schade, dass der Sohn sich so schlecht benimmt. Oft ist das ja leider so, wenn die Mutter sich nicht zurückhält mit dem, wie sie über Papa redet. Wie schön, dass deine Kinder sehen, das er ein liebevoller Vater ist.

Liebe Grüße
Gerda
"Unser wahres Zuhause ist der gegenwärtige Augenblick. Wenn wir wirklich im gegenwärtigen Augenblick leben, verschwinden unsere Sorgen und Nöte, und wir entdecken das Leben mit all seinen Wundern.“

Sei selbst die Veränderung, die du dir wünschst.
Bine40
Schnelltipper
Schnelltipper
Beiträge: 168
Registriert: 13. Oktober 2006 14:51
Wohnort: in der Nähe von Dortmund

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Bine40 »

Hallo ihr Beiden!

Ja, danke für eure schnellen Antworten! Und die Reha war gaaaannnz schnell genehmigt, meine Kopf-
schmerzen sind besser und auch die Phychologen haben gute Arbeit geleistet - aber dazu an anderer
Stelle mehr..

@ Muckel

Klar, könnte er erfragen, jedoch ist er sehr schwer zugänglich und es wird ihn "sowas" immer
gern "abgenommen" - :/: :oah:
Das Verhältnis war immer schon gespannt - auch in der Ehe, da er der "Liebling" von Mama ist.

@Gerda

Ja, ich bin froh, dass die Große ihm das so sagen konnte. Er bemüht sich ja auch immer um seinen
Sohn, aber er kann es nicht recht machen - traurig, aber leider nicht zu ändern.

Liebe Grüße

Bine
Wenn Gott Dir eine Tür zuschlägt, öffnet er Dir ein Fenster.
Benutzeravatar
Muckelmaus
Inventar
Inventar
Beiträge: 1717
Registriert: 26. Januar 2005 02:02
Wohnort: in der Nähe von Köln

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Muckelmaus »

Bine40 hat geschrieben: Klar, könnte er erfragen, jedoch ist er sehr schwer zugänglich und es wird ihn "sowas" immer
gern "abgenommen" - :/: :oah:
Bine
Liebe Bine!

Genau drum würde ich es ihm diesmal nicht abnehmen. Er möchte seinen Unterhalt haben, der ihm ja auch zusteht. Aber er soll ruhig mal etwas dafür tun.
Es kann doch nicht sein, dass man mit 18 Jahren alles noch abgenommen bekommt und es für einen erledigt wird.

Liebe Grüße
Muckel

Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist
sehrtraurig
Mittagspausentipper
Mittagspausentipper
Beiträge: 46
Registriert: 11. April 2008 11:44
Wohnort: In der Nähe von Oldenburg

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von sehrtraurig »

Hallo!

Ich würde dem Sohn definitiv den Unterhalt nicht in bar auszahlen. Durch die Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Sohn direkt unterhaltsberechtigt, d.h. das Geld ist dem Sohn auf ein entsprechendes Konto zu überweisen.

Die Unterhaltshöhe könnt Ihr ganz leicht anhand der Düsseldorfer Tabelle in Verbindung mit den Leitlinien des zuständigen OLG´s errechnen.

Danach würde ich den Sohn anrufen oder falls dies nicht möglich sein sollte schriftlich bitten, mir seine Bankverbindung mitzuteilen. Weiterhin würde ich ihm mitteilen, dass ich bis zur Bekanntgabe der Kontoverbindung den Unterhalt für ihn verwahren werde.

Legt den Unterhalt auf Euer Sparbuch und überweist dem Sohn den rückständigen Betrag, sobald ihr die Bankverbindung habt. Ich halte das nicht für verwerflich.

LG, downie
Kinder haben ein Anrecht auf Vater und Mutter!!!!

Diskutier niemals mit einem Idioten. Er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann mit seiner Erfahrung...
Bine40
Schnelltipper
Schnelltipper
Beiträge: 168
Registriert: 13. Oktober 2006 14:51
Wohnort: in der Nähe von Dortmund

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Bine40 »

Hallo sehr traurig!

Leider hat dieser Junge -bzw. Erwachsene- kein eigenes Konto. Taschengeld gibt es immer
nur auf Anfrage und dann in bar.
Aber das sollte er jetzt ändern, daher ist die Idee, ihn schriftlich dazu aufzufordern, gut.

Unterhalt sollte man nicht einbehalten, daher auch die Idee mit der Quittung und bar, um
eine größere Reibungsfläche zu vermeiden. Wir möchten ja nix auf ein anderes Konto geben,
es sollte ihm ja schon zur Verfügung stehen-auch er produziert Kosten. Wie er das dann mit
der Mutter regelt, ist nicht mehr unser Problem. Auch möchten wir nicht den Eindruck erwecken,
wir würden das Geld "wegen extra" zurückhalten. Da das Verhältnis schon schlecht ist, sollte
es nicht noch schlechter werden. Mein Mann ist da schon oft genung verletzt worden, es
reicht an Ungereimtheiten.

Liebe Grüße

Bine
Wenn Gott Dir eine Tür zuschlägt, öffnet er Dir ein Fenster.
klassiker04
Forumslehrling
Forumslehrling
Beiträge: 17
Registriert: 1. März 2007 11:16

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von klassiker04 »

Hallo Bine, hallo Ihr stillen Mitleser.

Beim Lesen dieses Beitrages schlagen zwei Herzen in meiner Brust.
Einerseits kann ich dich und deinen LG verstehen, andererseits bin ich alleinerziehende Mutter eines 17-jährigen und habe auch so meine Kämpfe mit seinem Vater.
Meiner Meinung nach sollten die Kinder, auch wenn sie gerade 18 geworden sind, aus dem Thema "Unterhalt" rausgehalten werden. Okay, er ist plötzlich 18 - aber was ändert sich so plötzlich an seinem Lebensumfeld ?
Auch ich werde nach dem 18. Geburtstag meines Großen die Miete bezahlen, seine Wäsche waschen, "Fahrdienste" übernehmen ... eben alles wie bisher.
Daher finde ich es nicht gut, dass er sich plötzlich kümmern soll.
Jede der hier zu findenden Familiengeschichte ist sehr individuell, vielleicht kannst du mit meiner Meinung auch absolut nix anfangen.
Ach noch was. Ich als Mutter, und vielleicht auch mein Sohn, würde mich freuen, wenn sein Paps zum 18. Geburtstag sagen würde: "Komm Großer, ich lade dich ein zu ner kleinen Spritztour. Irgendwohin, nur wir beide."
Nicht er lädt ihn zu seinem 18. Geburtstag ein (den feiert er doch sowieso lieber mit Gleichaltrigen), sondern der Papa macht diesen Anlass zu etwas besonderen unter "Männern".

Liebe Grüße
Klassiker04
Benutzeravatar
Ansa
Inventar
Inventar
Beiträge: 2601
Registriert: 14. August 2006 11:52

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Ansa »

Hallo Ihr Lieben,

das sind einfach die rechtlichen Folgen dessen, das Kinder mit 18 eben volljährig und erwachsen sind. Sie dürfen wählen, Auto fahren und müssen ihre eigenen Belange verfolgen. Das sich im Alltag nicht viel ändert ist das eine, das andere aber sind die Gesetze.

Meine Freundin musst das schmerzlich erfahren. Ihre Tochter sagt ihr nicht immer alles..... grad sieht es für sie, schulmässig so richtig übel aus, aber sie rückt nicht raus was los ist und die Schule, sagt "Nö, sie können grad keine Auskunft bekommen, derweil ihre Tochter eigenverantwortlich ist." Na toll..... jedenfalls so im Familiengefüge.

Ich erwarte da auch so meine Schwierigkeiten, derweil unser Papa ja sagt "also wenn Du 18 bist, bekommst Du den Unterhalt selbst und denk daran, Du hast auch einen Anspruch auf Dein Kinddergeld." Da ist es gut, das es Berechnungen gibt, die ihr zeigen, was wo landet und vor allem, was wieviel kostet. Dann muss sie mir ihren Anteil selbst zahlen, oder sie bekommt kein Taschengeld mehr, mal sehen, wie sich das entwickelt.

Aber, das kenne ich aus dem Bekanntenkreis, wenn Papa nicht mehr zahlt und es kommt zu einer Klage, dann muss das Kind eigenständig klagen..... auch das ist mit allerlei schmerzhaften Nebenwirkungen verbunden.

@ Bine, ich freu mich, das es Dir wieder besser geht und hoffe, die Erholung kann lange lange anhalten.

Ich denke, eine schrifltiche Abklärung ist vielleicht für alle am Besten? Und wenn er sagt, der Betrag soll weiterhin auf Mama`s Konto gehen, was er tun darf, dann ist eine schriftliche Vereinabarung darüber für alle Beteiligten gut und wichtig.
Aber ich denke auch, mit 18 sollte er ein Konto haben, das ist etwas, das zum Leben lernen dazu gehört. Bei uns ist es mit der Konfirmation verbunden, jedes Kind hat ein Taschengeldkonto auf das ich Taschengeld, Fahrkosten und, falls nötig, Bekleidungsgeld überweise und dann sind sie eigenverantwortlich für ihren Umgang mit dem Geld.

Lieb Grüße an Dich und an Euch
Ansa
Sei zärtlich mit den Kindern, mitfühlend mit den Alten, nimm Anteil an denen, die sich anstrengen, sei sanftmütig mit den Schwachen und geduldig mit den Starken; denn eines Tages wirst Du dies alles gewesen sein. (nach C.W. Carver)
Bine40
Schnelltipper
Schnelltipper
Beiträge: 168
Registriert: 13. Oktober 2006 14:51
Wohnort: in der Nähe von Dortmund

Re: Wohin mit dem Unterhalt für volljähriges Kind?

Beitrag von Bine40 »

Hallo klassiker!

Ja, das kann ich gut nachvollziehen, jedoch ist die Familie -wie du schon bemerktest- ganz anders gestrickt,
da wird nicht mit "Gleichalterigen" gefeiert, er ist ein Einzelgänger und Aktivitäten nur mit seinem
Vater sind sowieso nicht gewünscht - das hat er mehrfach gezeigt und wenn du meinen Text oben durchliest,
erkennst du vielleicht die Schwierigkeit. Sein Kleiner übrigens kommt regelmässig, oft und gerne zu uns -
das nur am Rande. Natürlich ändert sich sein Umfeld nicht, aber du kannst auch verstehen, dass mein Mann
sich viele Gedanken darum macht, um auch nix falsch zu machen. Das JA hat ihm telf. erklärt, er solle das
an den Sohn zahlen, wäre schließlich Gesetz. :?

@ansa

Ja, ich hoffe auch, die Erholung hält sich noch ein bißchen..

Er hat nun einen Brief an den Großen geschrieben - einfach um etwas in der Hand zu haben, um zu
zeigen - "ich mach mir Gedanken um dich", aber auch als Vorlage beim JA - da er ja nicht weiss, was
noch kommt....
Wenn die Ex das Geld weiterhin bekommen soll, so ist mein Mann selbstverständlich damit einverstanden,
jedoch nur wenn es schriftlich festgehalten wird - es ist soviel Negatives in diese Richtung gegangen, so dass
das von Nöten ist.
Ach, es ist nicht einfach und hört einfach nicht auf... :( :(

Liebe Grüße
Bine
Wenn Gott Dir eine Tür zuschlägt, öffnet er Dir ein Fenster.
Antworten