Geld an barunterhaltspflichtigen Elternteil?

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Gerda
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Geld an barunterhaltspflichtigen Elternteil?

Beitrag von Gerda »

Cor hat geschrieben:
Maxi hat geschrieben:Fair wäre es, wenn Du tatsächlich berücksichtigst, dass wenn Sie weg sind, Du ja auch weniger Kosten hast.
Gerda hat geschrieben:Das sehe ich anders. Der Kindesunterhalt ist meist so gering, dass er sowieso nicht die gesamten Kosten des Kindes deckt. Und rechtlich ist es so geregelt, dass der Kindesunterhalt für die GANZE Zeit gezahlt wird, auch wenn der umgangsbertechtigte Elternteil das Kind an den Wochenenden und in den Ferien in seinem Haushalt hat. Denn dort wo das Kind wohnt, laufen ja die Kosten weiter - Miete, Nebenkosten, Heizung, Bekleidung- egal, ob das Kind ein Wochenende oder ein paar Wochen weg ist.
cor hat geschrieben:Das ist natürlich alles richtig.

Trotzdem entstehen dem Barunterhaltspflichtigen in der Zeit mit den Kindern erhöhte Kosten, von denen der Naturalunterhaltspflichtigen in dieser Zeit eben nicht alle aufbringen muss (Lebensmittel, Drogerieartikel, Freizeitkosten etc.).
Wenn der Barunterhaltspflichtige zudem noch am Selbstbehalt lebt sind drei Wochen Sommerferien mit Kindern teilweise finanziell sehr schwierig zu gestalten.
Und für diese Zeit das Jahr über zu sparen ist bei einem so geringen Selbstbehalt auch nicht immer möglich.

Ich kann beide Seiten gut nachvollziehen und eine diesbezügliche Lösung ist mit Sicherheit immer ganz individuell zu betrachten und hängt auch viel davon ab, wie gut die Erwachsenen die Paar- von der Elternebene trennen können.

Liebe Grüße,
Cor
"Unser wahres Zuhause ist der gegenwärtige Augenblick. Wenn wir wirklich im gegenwärtigen Augenblick leben, verschwinden unsere Sorgen und Nöte, und wir entdecken das Leben mit all seinen Wundern.“

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Gerda
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Re: Geld an barunterhaltspflichtigen Elternteil?

Beitrag von Gerda »

Maxi hat geschrieben:wenn der weggezogene Elternteil dies berücksichtigt, und sei es nur durch eine Geste.
DAs finde ich eine sehr schöne und wertvolle Überlegung. Denn oftmals geht es nur um die Geste, die auch ausdrückt, mir ist es nicht egal, wie du es geregelt kriegst, aber ich habe selbst nicht so viel Geld, dass ich dir helfen könnte.

LG
Gerda
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Ansa
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Re: Geld an barunterhaltspflichtigen Elternteil?

Beitrag von Ansa »

Hallo Ihr Lieben,

es gibt aber, zunehmend, weil leider erst durch klagende Väter durchgesetzt, mehr und mehr Möglichkeiten für den Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.

So dürfen Väter, die ihre Kinder bei sich zu Besuch haben und die Hartz IV abhängig sind, oder es wären, durchaus diese Kosten geltend machen. Die Arge muss auch die Umgangskosten, Fahrtkosten, ggfs. Übernachtungskosten, Verpflegung etc. übernehmen. Zwar sträuben sie sich sehr, aber, nicht vergessen, jede zweite Klage gegen die Arge hat Erfolg. Jede 2! Das ist unheimlich viel, finde ich und bei einer Erfolgschance von 50 % ist eine Klage angemessen, ein Widerspruch sowieso. Und zunehmend tendiert die Rechtssprechung eben dahin gehend, dass das Recht der Kinder ihren Elternteil sehen zu können und mit ihm Zeit zu verbringen, auch durchaus der Allgemeinheit als Kosten auferlegt werden kann. Das betrifft Menschen die von Hartz IV leben oder die es ausgleichend dazu bekommen würden, weil ihr Verdienst unterhalb der Fürsorgesätze liegt.

Sind beide Elternteile geschieden, kann die Arge sich auch nicht an die Mutter wenden und einen Beitrag fordern, sind sie nur getrennt, mag das anders aussehen und wäre zu hinterfragen. Die Arge ist ein "Dienstleistungsunternehmen für den Bürger" und Auskunftspflichtig. Es gibt aber genug Vereine, die einem da weiter helfen können.

Das nur mal so als Tipp.

Liebe Grüße
Ansa
Sei zärtlich mit den Kindern, mitfühlend mit den Alten, nimm Anteil an denen, die sich anstrengen, sei sanftmütig mit den Schwachen und geduldig mit den Starken; denn eines Tages wirst Du dies alles gewesen sein. (nach C.W. Carver)
Cor
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Re: Geld an barunterhaltspflichtigen Elternteil?

Beitrag von Cor »

Hallo Ansa
Ansa hat geschrieben: So dürfen Väter, die ihre Kinder bei sich zu Besuch haben und die Hartz IV abhängig sind, oder es wären, durchaus diese Kosten geltend machen. Die Arge muss auch die Umgangskosten, Fahrtkosten, ggfs. Übernachtungskosten, Verpflegung etc. übernehmen.
Problematisch hierbei sind alle diejenigen Barunterhaltspflichtigen, welche zwar kein Hartz IV bekommen aber dennoch am Selbstbehalt leben.
Von 900€ monatlichem finanziellen Spielrahmen sind so enorme Umgangskosten teilweise auch nicht so einfach zu bestreiten und trotzdem wird von diesen Barunterhaltspflichtigen verlangt diese Kosten ganz alleine zu stemmen.

@Gerda:
Denn oftmals geht es nur um die Geste, die auch ausdrückt, mir ist es nicht egal, wie du es geregelt kriegst, aber ich habe selbst nicht so viel Geld, dass ich dir helfen könnte.
Auf einer guten Elternebene ist so etwas meist eh nicht das Problem. Da versucht keiner die Kinder von einem Elternteil zu entfremden oder ähnliches.
Das Problem entsteht ja meist erst dann, wenn sich die Eltern ihrer Vorbildsfunktion ("wie schaffen wir es den Kindern, trotz Trennung, ein gutes Familienleben vorzuleben?") nicht bewusst sind bzw. sie ihnen "egal" und ihr Handeln eher von Rache an dem ehemaligen Lebenspartner geprägt ist.
Gesten helfen da meist nicht (mehr). Und überhaupt eine schöne Geste auszudrücken liegt den Betroffenen dann auch selbst eher sehr fern.

In egal welchem Fall geht diese Art der zusätzlichen finanizellen Belasten meist zu Lasten der Kinder welche auf die Präsenz in ihrem Leben von einem Elternteil weitestgehend verzichten müssen und DAS wird definitiv nicht im Interesse der Kinder sein.

Schade, dass viele Elternteile so mit bösen Gefühlen angefüllt sind, dass sie die Beziehung der Kinder zu dem jeweils anderen Elternteil unbedingt zerstören wollen und dabei gar nicht merken, wie sie ihren eigenen Kindern damit schaden :( .

Liebe Grüße,
Cor
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