Geld an barunterhaltspflichtigen Elternteil?
Verfasst: 30. März 2009 15:17
Cor hat geschrieben:Maxi hat geschrieben:Fair wäre es, wenn Du tatsächlich berücksichtigst, dass wenn Sie weg sind, Du ja auch weniger Kosten hast.Gerda hat geschrieben:Das sehe ich anders. Der Kindesunterhalt ist meist so gering, dass er sowieso nicht die gesamten Kosten des Kindes deckt. Und rechtlich ist es so geregelt, dass der Kindesunterhalt für die GANZE Zeit gezahlt wird, auch wenn der umgangsbertechtigte Elternteil das Kind an den Wochenenden und in den Ferien in seinem Haushalt hat. Denn dort wo das Kind wohnt, laufen ja die Kosten weiter - Miete, Nebenkosten, Heizung, Bekleidung- egal, ob das Kind ein Wochenende oder ein paar Wochen weg ist.cor hat geschrieben:Das ist natürlich alles richtig.
Trotzdem entstehen dem Barunterhaltspflichtigen in der Zeit mit den Kindern erhöhte Kosten, von denen der Naturalunterhaltspflichtigen in dieser Zeit eben nicht alle aufbringen muss (Lebensmittel, Drogerieartikel, Freizeitkosten etc.).
Wenn der Barunterhaltspflichtige zudem noch am Selbstbehalt lebt sind drei Wochen Sommerferien mit Kindern teilweise finanziell sehr schwierig zu gestalten.
Und für diese Zeit das Jahr über zu sparen ist bei einem so geringen Selbstbehalt auch nicht immer möglich.
Ich kann beide Seiten gut nachvollziehen und eine diesbezügliche Lösung ist mit Sicherheit immer ganz individuell zu betrachten und hängt auch viel davon ab, wie gut die Erwachsenen die Paar- von der Elternebene trennen können.
Liebe Grüße,
Cor